An Krafträdern, die vor dem 1.1.1988 erstmals zugelassen worden sind, ist eine Bremsleuchte nicht erforderlich! Krafträder, die vor dem 1.1.1983 erstmals zugelassen worden sind, dürfen anstelle einer roten auch mit einer gelb leuchtenden Bremsleuchte ausgerüstet sein.
Bremsleuchten gehören gemäß §22a der StVZO zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen, müssen also das Wellenzeichen oder den Kreis mit Buchstabe E plus Ziffer oder Rechteck mit dem Buchstaben e darin aufweisen.
Es genügt, wenn das Bremslicht nur beim Betätigen der Fußbremse aufleuchtet!
(gez.Johannes)
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Sattel Dein Bike und reite die Strasse ab, dann klärt sich vieles von alleine......