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 Betreff des Beitrags: Glühlampen
 Beitrag Verfasst: Do 12. Mär 2015, 23:45 
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Präsi
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Registriert: So 1. Feb 2015, 19:56
Beiträge: 63
Wohnort: On the Road
Diese zählen zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen und tragen deshalb am Sockel die erforderliche Wellenlinie oder ein europäisches Prüfzeichen (Kreis mit Buchstabe E oder Rechteck mit Buchstabe e plus Ziffer). Gemäß StVZO ist in Deutschland nur weißes Licht erlaubt (Ausnahme: Lampen für Nebelscheinwerfer), selbst wenn sie das Europa-Prüfzeichen tragen. Denn dies besagt nur, daß sie international gültigen Normen entsprechen.
Der Umbau eines Scheinwerfers auf H4-Licht (55 Watt für Abblend- und 60 Watt für Fernlicht) ist nicht genehmigungspflichtig, freilich muß der Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung haben. Bedacht werden sollte auch, daß die Stromaufnahme gegenüber z.B. einer Bilux-Lampe (40/45 Watt) rund 20% höher ist und die Batterie deshalb - speziell bei Kurzstreckenfahrten - nicht mehr ausreichend geladen werden könnte.

(gez.Johannes)

_________________
Sattel Dein Bike und reite die Strasse ab, dann klärt sich vieles von alleine...... zy


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 Betreff des Beitrags:
  Verfasst: Do 12. Mär 2015, 23:45 
 


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 Betreff des Beitrags: Re: Glühlampen
 Beitrag Verfasst: Fr 20. Mär 2015, 20:13 
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Bergischer Junge
Bergischer Junge
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Registriert: Mo 2. Feb 2015, 09:43
Beiträge: 67
Weißes Licht:

Wir leben in Deutschland, da kann vieles weiß sein!
Es gibt eine genaue Definition von wo bis wo weißes Licht geht.
Sprich wieviel Rot- Gelb- oder Blauanteile es enthalten darf. Ich Google mal. :roll:

Nur als Beispiel eine Klassifizierung aus einer Zulassungsvorschrift:

"Die Genehmigung kann für Scheinwerfer erteilt werden, die mit einer Glühlampe weißes oder hellgelbes Licht ausstrahlen. Die Farbmerkmale müssen, ausgedrückt in den CIE-Farbwertanteilen, innerhalb folgender Grenzen liegen:

Hellgelber Filter (Blende oder Abschlussscheibe)
Grenze gegen rot y >= 0,138 + 0,580 x
Grenze gegen grün y<= 1,29x - 0,100
Grenze gegen weiß y>= -x + 0,966
Grenze gegen den Spektralfarbenzug y<= -x + 0,992.
Das kann auch wie folgt ausgedrückt werden:
Farbtongleiche Wellenlänge 575 nm bis 585 nm
Spektraler Farbanteil 0,90 bis 0,98."
(ECE R8 für Scheinwerfer mit Halogenlampen)

Alles klar? Wir sind halt Deutsch. Ohne ne klare Definition was weiß ist geht garnichts. :lol:

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Wer später bremst ist länger schnell! %%%$%


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Bau, Deutschland, Erde, Ford, NES, TV

 
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