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Gepäckträger

Do 12. Mär 2015, 23:40

Diese sind nicht genehmigungspflichtig, sofern sie nicht gleichzeitig die einzige Haltemöglichkeit für den Beifahrer sind. Gepäckträger müssen aber so beschaffen sein, daß sie niemanden - inklusive Fahrer und Beifahrer - gefährden können. Die darauf befestigte Ladung darf die Sichtbarkeit der Blinker und Rückleuchte nicht beeinträchtigen.

(gez.Johannes)

Do 12. Mär 2015, 23:40

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