Diese sind nicht genehmigungspflichtig, sofern sie nicht gleichzeitig die einzige Haltemöglichkeit für den Beifahrer sind. Gepäckträger müssen aber so beschaffen sein, daß sie niemanden - inklusive Fahrer und Beifahrer - gefährden können. Die darauf befestigte Ladung darf die Sichtbarkeit der Blinker und Rückleuchte nicht beeinträchtigen.