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Alarmanlage

Do 12. Mär 2015, 22:59

Alarmanlage

Motorräder dürfen mit einer Alarmanlage ausgerüstet werden, deren Funktionsweise in §38 der StVZO vorgeschrieben ist. Ihr Anbau muß nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden


(gez.Johannes)

Do 12. Mär 2015, 22:59

Meine Alarmanlage

Mo 23. Mär 2015, 17:22

Habe in meiner Honda eine Diebstahlwarnanlage eingebaut.Diese kann über eine
Fernbedienung ein und ausgeschaltet werden.Sobald jemand versucht,das Motorrad zu
bewegen (aufrichten,aufsitzen)geht die Alarmanlage los.So laut,das einem schon die
Ohren weh tun.Hier noch ein paar Daten dazu:

M+S ALARMANLAGE TG 400
Kompakte Alarmanlage M+S TG 400 mit zwei Fernbedienungen und integrierter Sirene.

Produkteigenschaften:

mikroprozessorgesteuert
integrierte, sehr laute Piezo-Sirene (110dB/1m)
inklusive 2 Funkfernbedienungen
Notstromversorung mittels 9-Volt Batterie - löst auch bei getrennter Stromversorgung

Alarm aus
Ein- / und Ausschalten erfolgt mittels beiligender Funkfernbedienung
per Funkfernbedienung einstellbarer Magnet-Schwingsensor (8-fach einstellbar)
Sleepfunktion: Abschalten der Alarmanlage zum Stromsparen (z.B. beim Überwintern)
Anschlussmöglichkeit für Funkalarm auf Pager (Best.Nr. 10034963) und Soundmodul

(Best.Nr. 10034952)
Abmessung (LxBxH): 110 x 60 x 35 mm

Hinweis:

Bordnetzangeschlossene Alarmanlagen verbrauchen sowohl eingeschaltet als auch im Stand-

By-Modus Strom. Es sollte daher eine Fahrzeugbatterie mit einer Kapazität von mind. 8 Ah

vorhanden sein. An Fahrzeugen mit 6 V- oder Wechselstrombordnetz (Kleinroller, einige

125er) können bordnetzabhängige Alarmanlagen nicht montiert werden!



Bild

Der Preis für diese Anlage liegt so bei 70€
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