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Schalldämpfer

Do 12. Mär 2015, 23:25

Schalldämpfer müssen so angebaut sein, daß deren Austrittsrichtung parallel zur Ebene durch die Fahrzeug-Längsachse gerichtet ist. Eine seitliche Austrittsöffnung ist nicht zulässig. Schalldämpfer mit ABE oder EWG-Betriebserlaubnis müssen nicht eingetragen werden, lediglich solche, für die nur ein Teilegutachten oder Prüfbericht vorliegt.
Es ist durchaus möglich, eine Auspuffanlage oder einen Schalldämpfer nach eigenen Vorstellungen zu bauen un d eintragen zu lassen. Dabei müssen die maximal auftretenden Geräuschwerte allerdings den im Fahrzeugbrief eingetragenen Werten entsprechen bzw. dürfen die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten. Die Motorleistung darf sich maximal um fünf Prozent erhöhen. Ansonsten ist zusätzlich ein Abgasgutachten erforderlich, sofern die Erstzulassung ab dem 1.1.1989 erfolgte. Nachmessung von Geräusch und Motorleistung werden allerdings vom amtlich anerkannten Sachverständigen verlangt, wenn kein entsprechendes Gutachten vorgelegt werden kann.
(gez. Johannes)

Do 12. Mär 2015, 23:25

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