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 Betreff des Beitrags: Warnblinkanlage
 Beitrag Verfasst: Do 12. Mär 2015, 23:22 
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Werner Brösel
Werner Brösel
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Registriert: Di 3. Feb 2015, 16:01
Beiträge: 46
Jedes Kraftrad darf mit einer Warnblinkanlage ausgerüstet sein. Vorschriften hierzu siehe §53a der StVZO.
Im Falle einer Diebstahl-Warnanlage dürfen die Blinker auch als optische Warneinrichtung benutzt werden, wobei alle Blinker in Intervallen gleichzeitig aufleuchten jedoch nach vorgegebener Zeit (30 Sekunden) selbsttätig wieder abschalten müssen und erst nach erneutem Versuch der unerlaubten Benutzung wieder blinken dürfen.
(gez. Johannes)

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